Letzte Aktualisierung: März 2021
Letzte Aktualisierung: März 2021
Die Vertragssoftware unterstützt Kunden bei der Veranstaltung virtueller Messen und digitaler Events und ist für den Kunden sowie die Teilnehmer an virtuellen Messen bzw. digitalen Events über einen Webbrowser und eine Native App nutzbar. Vor diesem Hintergrund schließen die Vertragsparteien folgenden Vereinbarung.
2.1 „Abweichender Nutzungsberechtigter“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die durch eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde zur Nutzung der Software berechtigt werden kann. Die Berechtigung setzt eine Weiterlizenzierung durch den Kunden voraus, der alleiniger Vertragspartner des Anbieters bleibt.
2.2 „Bestellformular“ bezeichnet ein Online-Formular oder ein Formular in gedruckter Form oder PDF-Form, das der Anbieter dem Kunden zur Verfügung stellt und über das der Kunde sein verbindliches Vertragsangebot zum Abschluss eines Vertrags nach diesen Bedingungen abgeben kann.
2.3 „Vereinbarung“ oder „Vertrag“ bezeichnet diesen Vertrag, der auch ein etwaiges Bestellformular und die Produktbeschreibung umfasst, in dem weitere Informationen über die Funktionen der Software verfügbar sind.
2.4 „Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jede Gesellschaft oder Geschäftseinheit, die von einer Partei dieses Vertrages beherrscht wird oder eine Partei dieses Vertrages beherrscht oder der gemeinschaftlichen Beherrschung mit einer Partei dieses Vertrages unterliegt. In diesem Zusammenhang bezeichnet „Beherrschung” die unmittelbare oder mittelbare Anteilseignerschaft von über 50% (fünfzig Prozent) der stimmberechtigten Anteile einer Gesellschaft oder, falls eine Anteilseignerschaft von mehr als 50% (fünfzig Prozent) der stimmberechtigten Anteile dieser Gesellschaft nicht vorliegt, die Möglichkeit der Einflussnahme, die Geschäftsführung und die Geschäftsgrundsätze dieser Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu bestimmen oder vorzugeben. Zur Klarstellung: Holding- Gesellschaften, Muttergesellschaften, Schwestergesellschaften und Tochtergesellschaften gelten als verbundene Unternehmen.
2.5 „Inhalt“ bezeichnet alle Inhalte, die der Kunde in der Software verarbeitet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Daten in Form von Texten, dynamische oder statische Website-Elementen, Bildern, sonstige Medien oder Hyperlinks.
2.6 „Teilnehmer“ bezeichnet Personen, die an einer virtuellen Messe oder einem digitalen Event teilnehmen, sei es als Besucher oder als Aussteller.
2.7 „Berechtigter Benutzer“ bezeichnet eine Person, die berechtigt ist, Zugang zur Verwaltungsebene der Software zu haben, mit der die Software für die Zwecke der vom Kunden geplanten virtuellen Messe oder digitalen Event angepasst werden und die Veranstaltung durchgeführt werden kann. Berechtigter Benutzer kann (i) der Kunde selbst sein, wenn der Kunde eine natürliche Person ist, oder (ii) wenn der Kunde eine juristische Person ist, ein (a) Mitarbeiter und/oder (b) Auftragnehmer des Kunden, der im Auftrag des Kunden im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen gegenüber dem Kunden Zugang zur Software erhalten hat, um diese für Zwecke des Kunden anzupassen oder Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung zu erbringen.
2.8 „Vertragsbeginn“ bezeichnet das Datum, an dem diese Vereinbarung beginnt.
2.9 „Nutzungszeit“ bezeichnet die Zeit, für die der Kunde während der Vertragslaufzeit zur Durchführung von Veranstaltungen berechtigt ist.
2.10 „Software“ bezeichnet das in der Produktbeschreibung unter https://hubs101.com/ definierte Softwareprodukt mit den in dieser Vereinbarung vereinbarten Merkmalen. Die Software wird ausschließlich als Standardsoftware angeboten. Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang jederzeit zu erweitern oder zu ergänzen.
3.1 Bei Vertragsabschluss über ein Online-Formular stellt der Klick des Kunden auf einen Button mit der Beschreibung “„Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ oder eine Beschreibung mit entsprechender Bedeutung das verbindliche Vertragsangebot des Kunden dar, einen Vertrag mit dem Anbieter gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung abzuschließen. Der Anbieter ist dann berechtigt, aber nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Die Annahme wird per E-Mail erklärt.
Bei Vertragsabschluss über ein PDF-Formular stellt die Unterschrift des Kunden oder eine Beschreibung mit entsprechender Bedeutung das verbindliche Vertragsangebot des Kunden dar, einen Vertrag mit dem Anbieter gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung abzuschließen.
3.2 Alle Angebote sind freibleibend und können jederzeit, spätestens jedoch bis zum nächsten Werktag nach einer rechtsverbindlichen Auftragsbestätigung des Kunden durch hubs101 widerrufen werden. hubs101 erstellt aufgrund einer Anfrage ein darauf abgestimmtes Angebot, welches einer fristgerechten schriftlichen Bestätigung bedarf. Diese kann sowohl auf dem Postweg, als auch per E-Mail, Fax oder digital via CRM übermittelt werden. Bei Aufträgen durch die Einkaufsabteilung des Kunden ist ein Verweis auf das hubs101 Angebot und etwaige Event- & Veranstaltungsdaten zu nennen.
3.3 Ein Angebot gilt auch dann als verbindlich angenommen, wenn eine formlose und fristgerechte Annahme bzw. Freigabe des Angebots per E-Mail erfolgt.
Erfolgt die Angebotsannahme/-freigabe bzw. Beauftragung durch den Kunden nach der im Angebot angegebenen Frist, steht es hubs101 frei, den Auftrag ihrerseits zu den angebotenen Konditionen zu bestätigen oder aber das Angebot hinsichtlich zeitlicher, finanzieller und inhaltlicher Aspekte nochmals anzupassen. Diese Änderungen sind erneut durch den Auftraggeber zu bestätigen/freizugeben, damit ein Vertrag zustande kommt.
3.4 Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3.5 Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen die vertraglichen Regelungen sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages vor. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist hubs101 berechtigt, die Entwicklung bzw. den Submit eines Produktes abzubrechen, den Zugang zum hubs101-Hosting sofort zu verwehren und die diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Internet-Adressen (Domains) von der Konnektierung der Server zu lösen. Dies führt zu einer Löschung der Domain. hubs101 kann ferner in diesem Fall hinterlegte Inhalte und E-Mail-Nachrichten ohne Setzung einer Nachfrist sofort sperren und löschen.
3.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei der Auftragserteilung als anerkannt.
4.1 Der Lizenz- & Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Kundeninformation. Auf nachträglich entstehende Erweiterungen oder Preisänderungen freigegebener Angebotspakete der hubs101 hat der Kunde keinen Anspruch und auch keinen Erstattungsanspruch auf das bezahlte Entgelt, insbesondere begründet dies kein Kündigungsrecht des Kunden. Eine Ausweitung der Serviceleistung kann jedoch mit Einwilligung von hubs101 erfolgen
4.2 Der Kunde erhält nach Abschluss des Vertrags Zugang zu Login-Daten, mit denen er die Software für die Zwecke der geplanten Veranstaltungen 12 Monate anpassen kann.
4.3 Der Anbieter gewährt dem Kunden ein nicht ausschließliches, weltweites Recht zur Nutzung der Software während der Laufzeit. Die Durchführung von Veranstaltungen darf nur während der vereinbarten Nutzungszeit erfolgen.
4.4 Der Kunde kann die Software für eine beliebige Anzahl von Teilnehmern nutzen. Jeder gebuchte Kunde wird entsprechend den Vertragsdetails berechnet.
4.5 Die Nutzungszeit kann vom Kunden an einem beliebigen Zeitpunkt der Laufzeit innerhalb der Software gestartet werden.
4.6 Die Lizenz darf ausschließlich an verbundene Unternehmen des Kunden im Sinne der §§ 15 AktG unterlizenziert werden. Jedwede anderweitige Übertragung, Überlassung oder Unterlizenzierung ist unzulässig.
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die übergebenen Login-Daten sorgfältig aufzubewahren und niemandem außer den berechtigten Nutzern zu überlassen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, die berechtigten Nutzer durch geeignete Maßnahmen zur sorgfältigen Aufbewahrung zu verpflichten und ihnen die Überlassung der Login-Daten an Dritte zu verbieten.
5.2 Der Kunde wird auftretende Fehler an der Software dem Anbieter unverzüglich mitteilen und diesen bei der Fehleruntersuchung und Fehlerbeseitigung im Rahmen des Zumutbaren unterstützen. Hierzu gehört es insbesondere, dem Anbieter auf dessen Anforderung in Schrift- oder Textform Mängelberichte vorzulegen und sonstige Daten und Protokolle bereitzustellen, die zur Analyse des Fehlers geeignet sind.
5.3 Der Kunde muss bei der Nutzung der Software, insbesondere beim Einstellen der Informationen alle einschlägigen Rechtsvorschriften beachten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, nach außen deutlich erkennbar als Veranstalter der Veranstaltungen aufzutreten, ein rechtskonformes Impressum anzulegen und die Teilnehmer über den Umgang mit personenbezogenen Daten gemäß Art. 13, 14 DSGVO zu informieren.
5.4 Der Anbieter prüft vom Kunden oder von Teilnehmern eingestellte Informationen nur dann auf rechtliche Zulässigkeit, wenn ein Dritter ihm gegenüber geltend macht, durch eingestellte Informationen in eigenen Rechten verletzt worden zu sein. In diesem Fall wird der Kunde den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen. Unabhängig davon ist der Anbieter berechtigt, Inhalte zu entfernen, die von Dritten gegenüber dem Anbieter substantiiert als rechtswidrig beanstandet wurden.
5.5 Vom Anbieter bereitgestellte Templates dürfen nur innerhalb der Software genutzt werden. Eine Nutzung für Werbematerialien, Webseiten oder Flyer des Kunden ist gestattet, sofern sich die Bewerbung ausschließlich auf das mit der Plattform durchzuführende Event bezieht. Hinsichtlich der Rechteeinräumung gilt Ziffer 9 entsprechend.
5.6 Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Sicherung der über die Software erhobenen Daten auch außerhalb der Systeme des Anbieters zu sorgen.
5.7 Der Kunde ist verpflichtet, im Bestellformular ausschließlich wahre Angaben zu machen und den Anbieter im Falle der Änderung angegebener Umstände zu informieren.
5.8 Der Kunde verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Angabe aller erforderlichen Daten.
5.9 hubs101 behält sich vor den Bearbeitungsaufwand für Unterlagen und Materialien, die vom Kunden nicht in der geforderten Weise beigebracht werden, gesondert zu berechnen.
5.9 Berücksichtigt hubs101 nachträgliche Änderungswünsche des Kunden, so werden dem Kunden die hierdurch entstehenden Mehrkosten gemäß Aufwand entsprechend der vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätze in Rechnung gestellt.
5.10 Die Annahme des Angebotes beinhaltet die Zusage des Kunden, dass hubs101 dessen Kundenlogo auf seinen Webseiten verwenden und diesen als Kunde nennen darf.
6.1 Statt eines Benutzerhandbuchs stellt der Anbieter dem Kunden Informationen über die Nutzung der Software in Form von Schulungsvideos sowie einer Online-Dokumentation auf der Webseite bereit.
6.2 Der Kunde erhält telefonisch oder per E-Mail Hilfestellung bei Störungen an der Software und bei Bedienproblemen.
6.3 Die Hotline ist an Werktagen in Berlin von montags bis freitags von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zwischen 14:00 und 16:00 Uhr zu erreichen.
6.4 Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit von 98,5% bezogen auf einen Kalendermonat. Verfügbar bedeutet, dass die Nutzung der Software möglich ist oder aus Gründen unmöglich ist, die außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs des Anbieters liegen.
6.5 Eine Nichtverfügbarkeit während eines Wartungsfensters bleibt bei der Berechnung der vertragsgemäßen Verfügbarkeit außer Betracht. Wartungsfenster können vom Anbieter grundsätzlich zwischen 22:00-1:00 Uhr MEZ für insgesamt 6 Stunden im Kalendermonat genutzt werden, um Wartungsarbeiten durchzuführen. Wartungsarbeiten werden grundsätzlich mindestens 7 Tage im Voraus angekündigt. Zusätzlich ist es dem Anbieter gestattet maximal zweimal pro Kalenderjahr ein unangekündigtes Wartungsfenster zu nutzen. Unangekündigte Wartungsfenster finden ausschließlich in der Nach von Donnerstag auf Freitag zwischen 22:00-1:00 Uhr MEZ statt.
hubs101 übernimmt demnach keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten und kann die restliche Zeit für technische Arbeiten verwenden. Eine Haftung seitens hubs101 für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.
Projektabhängige Sondervereinbarungen werden vertraglich festgehalten.
6.6 Der Kunde hat, sofern nicht gesondert beauftragt, keinen Anspruch auf eine eigene IP-Adresse, einen eigenen physischen Server für seine Inhalte oder eine ihm dediziert zugeordnete Bandbreite (Leitungskapazität für Datenverkehr). Der Betrieb erfolgt zur notwendigen Kostenreduktion auf leistungsfähigen Zentralrechnern (Servern) mit einer IP-Adresse und einer insgesamt für den jeweiligen Server verfügbaren Bandbreite, wodurch Schwankungen in der tatsächlich dem Kunden zur Verfügung stehenden Bandbreite möglich sind.
7.1 Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter das im Angebot vereinbarte Entgelt zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer zu bezahlen.
7.2 Der Anbieter wird dem Kunden nach Vertragsschluss eine Abrechnung über das vertraglich geschuldete Entgelt übersenden. Versand der Rechnung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form.
7.3 Die Vergütung ist jeweils für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
7.4 Einmalige Entgelte, Bereitstellungsentgelte, variable Entgelte wie Lizenzen oder der vor Ort Service, sowie Content- & Consulting Leistungen werden mit Erbringung der Leistung oder unmittelbar mit Lieferung in Rechnung gestellt. In besonderen Fällen kann davon abgewichen werden, sofern es vertraglich festgehalten wurde.
7.5 Alle angegebenen Preise sind in EURO und verstehen sich netto ohne gesetzliche Mehrwertsteuer (i.H.v. derzeit 19%, die im Falle einer Rechnungsstellung hinzukommt).
7.6 Die Schlussrechnung erfolgt spätestens nach Bereitstellung der Leistung. Die Zahlung wird spätestens nach Abnahme der vertraglich erbrachten Leistung fällig. Skonto und Rechnungsabzüge werden nicht gewährt. Nach Ablauf der Zahlungsziele liegt ein Verzug vor. Hubs101 ist berechtigt für Mahnungen nach der Erstmahnung eine Mahngebühr von 25€ bzw. Verzugszinsen von 5% über dem aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
7.6 Bis zur vollständigen Bezahlung behält hubs101 alle Nutzungsrechte auf die erbrachten Leistungen. Erst mit der vollständigen Bezahlung gehen diese Rechte auf den Auftraggeber über. Während eines Zahlungsverzugs in bedeutender Höhe, ist hubs101 dazu berechtigt den Zugang zur Software Applikationen oder dem damit verbundenen Content Management System zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die in Rechnung gestellten Beträge zu zahlen.
7.7 Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung entspricht, in Verzug, kann hubs101 das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
7.8 Gegen Forderungen seitens hubs101 kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts ebenso nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.
8.1 Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung des Vertrags fort.
8.2 Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
(a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
(b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
(c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
8.3 Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
8.4 Über die Software eingestellte Inhalte sind alleiniges Eigentum des Kunden und werden bei Vertragsende gelöscht, wenn nichts anderes vereinbart wird.
8.5 Für die personenbezogenen Daten von Messeteilnehmern und Ausstellern ist der Kunde verantwortliche Stelle im Sinne des geltenden Datenschutzrechts. Der Anbieter bietet dem Kunden zum datenschutzkonformen Einsatz der Software die auf der Webseite des Anbieters abrufbaren Verträge über die Auftragsverarbeitung an, die vom Kunden bei Bedarf zu unterzeichnen und dem Anbieter zu übermitteln sind. Der Anbieter ist berechtigt, die im Kundenaccount im Zeitpunkt des Endes der Nutzungszeit gespeicherten Daten nach 30 Tage nach Ende der Nutzungszeit zu löschen, wenn keine Verlängerung der Speicherdauer schriftlich oder in Textform vereinbart wurde. Der Anbieter ist ferner berechtigt und verpflichtet, im Zeitpunkt des Vertragsendes gespeicherten Daten nach Vertragsende noch für 30 weitere Tage zu speichern, um diese dem Kunden auf Anfrage noch übermitteln zu können, es sei denn er erhält vom Kunden abweichende Weisungen für eine frühere Löschung. Mit Ablauf dieser 30 Tage-Frist werden die Daten gelöscht.
8.6 hubs101 weist gemäß § 33 DSGVO darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an Erfüllungsgehilfen und Dienstleister von hubs101 im notwendigen Umfang weitergeleitet werden.
8.7 Der Kunde willigt ein, dass seine Daten durch hubs101 in elektronischer und anderer Form gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies für den Geschäftsbetrieb notwendig ist. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt.
9.1 Der Anbieter ist und verbleibt der einzige und ausschließliche Rechteinhaber an allen an der Software bestehenden Immaterialgüterrechten sowie an der Marke hubs101 sowie etwaiger zur Nutzung überlassener Domains.
9.2 Der Kunde erhält keinen Zugriff auf den Quellcode. Dekompilierung und Reverse Engineering der Software sind grundsätzlich unzulässig und dem Partner nur soweit gestattet, wie das deutsche Urheberrecht entsprechende Handlungen ausdrücklich erlaubt.
9.3 Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit dieses Vertrags das entgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizensierbare Recht ein, die Vertragssoftware auf den Systemen des Anbieters zu nutzen. Eine Überlassung der Vertragssoftware an den Kunden erfolgt nicht.
9.4 Wenn im Rahmen des Vertragsabschlusses ein vom Kunden abweichender Nutzungsberechtigter ausdrücklich bezeichnet ist, so ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, an diesen weiter zu lizenzieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, an andere Dritte als den vereinbarten abweichenden Nutzungsberechtigte weiter zu lizenzieren. Der Kunde ist verpflichtet, beim Abschluss von Verträgen zur Weiterlizenzierung dafür zu sorgen, dem abweichenden Nutzungsberechtigten nicht mehr Rechte vertraglich zuzusagen, als er auf Basis dieses Vertrags vom Anbieter erhält. Supportberechtigt bleibt ausschließlich der Kunde. Der Kunde selbst ist zur Nutzung der Software nur im Interesse des abweichenden Nutzungsberechtigten entsprechend 2.7 (ii) b) berechtigt.
9.5 Ziffer 4.5 bleibt durch Ziffern 9.3 und 9.4 unberührt.
9.6 Der Kunde erhält an den Vertragsgegenständen, die ihm der Anbieter im Rahmen seiner Pflegeverpflichtungen nach diesem Vertrag überlässt, ebenfalls ein Nutzungsrecht. Nimmt der Kunde Vertragsgegenstände in Benutzung, die frühere ersetzen sollen, so erlischt das Nutzungsrecht an dem ersetzten Vertragsgegenstand.
9.7 Soweit für den Endkunden und/oder den Partner eine dezidierte Domain oder eine dezidierte Subdomain bereitgestellt wird, so erfolgt die Bereitstellung nur für die Vertragslaufzeit.
10.1 Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln, sind keine Beschaffenheitsangaben. Die Funktionalität der Software richtet sich zunächst nach der Beschreibung in diesem Vertrag einschließlich seiner Anlagen. Im Übrigen muss sich die Software für die nach diesem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen und ansonsten eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Software der gleichen Art üblich ist.
10.2 Der Kunde wird den Anbieter bei der Mangelfeststellung und Mangelbeseitigung unterstützen und Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens eines etwaigen Mangels ergeben.
10.3 Etwaige Mängelgewährleistungsansprüche verjähren nach 12 Monaten.
11.1 Die nachfolgenden Regelungen zur Haftung des Anbieters gelten für alle Schadensersatzansprüche und Haftungsfälle, unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, Pflichtverletzung in Vertrags- oder sonstigen Schuldverhältnissen, Vorliegen eines Leistungshindernisses bei Vertragsschluss, Verletzung von Pflichten zur Rücksichtnahme, unerlaubte Handlung etc.) außer für:
(a) Ansprüche des Kunden wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
(b) Rechte und Ansprüche des Kunden bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch den Anbieter oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die der Anbieter eine Garantie übernommen hat,
(c) Ansprüche und Rechte des Kunden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters selbst, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie
(d) Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
Für vorstehende Ausnahmen verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
11.2 Der Anbieter haftet bei leicht fahrlässiger Schadensverursachung nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen und dann nur begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für den Anbieter vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters bei leicht oder einfach fahrlässiger Schadensverursachung ausgeschlossen.
11.3 Für Mängel der gelieferten Software oder Mängel der Installation oder sonstiger Unterlagen hat hubs101 ein Nachbesserungsrecht.
11.4 Eine nachträgliche Beseitigung von Mängeln kann über einen separaten Supportvertrag gewährleistet werden. Dieses kann im Rahmen des Projektes oder auch nachträglich geschlossen werden.
11.5 Das Recht des Kunden auf Selbstbeseitigung des Mangels und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen nach § 633 Abs. 3 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
11.6 Die Gewährleistung von hubs101 umfasst keine Mängel, die auf eingesetzte Open Source Systeme/Entwicklungssoftware (CMS System, Webshopsysteme, …) zurückzuführen sind. Hubs101 haftet nicht für fehlerhafte Software des Anbieters, sondern lediglich für Fehler aufgrund der Bearbeitung durch hubs101.
11.7 Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem die Ansprüche entstanden sind und der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis verjähren die Ansprüche in fünf Jahren von ihrer Entstehung an und ohne Rücksicht auf Ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an (Höchstfrist).
11.8 hubs101 entwickelt Apps für iOS & Android. Dabei wird eine Lauffähigkeit auf iOS- & Android Geräten für die jeweils letzten beiden Betriebssystemversionen gewährleistet. In besonderen Fällen kann davon abgewichen werden, sofern es im Vertrag festgehalten wurde.
Gleichzeitig kann hubs101 auf Grund der Vielzahl von Geräten am Markt mit unterschiedlichen Spezifikationen und technischen Parametern nicht gewährleisten, dass die Lauffähigkeit auf allen Geräten sichergestellt werden kann. Eine Auswahl an Geräten, auf denen die App getestet wird und lauffähig sein soll, wird in der Regel mit dem Kunden abgestimmt und vertraglich festgehalten.
11.9 hubs101 entwickelt Lösungen für eine Reihe von Browsern. Es werden für Firefox, Internet Explorer, Safari und Chrome die jeweils letzten beiden Versionen getestet und unterstützt. In besonderen Fällen kann davon abgewichen werden, sofern es im Vertrag festgehalten wurde.
11.10 Weitergehende Ansprüche des Kunden sind durch die Haftungsregelungen dieser AGB begrenzt.
12.1 Der Vertrag beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss und hat eine Laufzeit von 12 Monaten, wenn sich nicht aus 12.2. abweichendes ergibt.
12.2 Wenn der Kunde innerhalb der Laufzeit nach 12.1. die Nutzungszeit startet, endet die Vertragslaufzeit abweichend von Ziffer 12.1 mit Ablauf der Nutzungszeit.
12.3 Der Kunde kann frühestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit und spätestens 30 Tage nach Ablauf der Vertragslaufzeit die Nutzungszeit auf eine längere Nutzungszeit durch Erklärung gegenüber dem Anbieter in Textform oder in Schriftform verlängern.
12.4 Jede bestellte Lizenz kann während der Laufzeit ausschließlich für die jeweils vereinbarte Nutzungszeit genutzt werden. Die Nutzungszeit kann vom Kunden nach Vertragsschluss frei gewählt und selbständig gestartet werden.
12.5 Die Laufzeit endet grundsätzlich mit ihrem Ablauf und kann frühestens drei Monate vor dem Ablauf um eine weitere Laufzeit verlängert werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den Regelungen dieses Paragrafen unberührt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Textform genügt der Schriftform insoweit.
13.1 Die von hubs101 erstellten Text-, Bild- und Tonmaterialien sowie Programme und programmierte Erweiterungen und sonstige Medien sind soweit nicht ausdrücklich anders angegeben urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Zurverfügunghaltung und -stellung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch hubs101 gestattet.
13.2 Der Kunde erwirbt nur das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungsrecht für die speziell für ihn erstellten Inhalte, Layouts und Software. Er erwirbt nicht das Copyright an Programmen, Bildern, Texten, Videos usw., die nicht speziell für den Kunden entwickelt oder angefertigt worden sind. Der Kunde erwirbt nicht das Bearbeitungs- und Vervielfältigungsrecht an der von hubs101 entwickelten Software.
hubs101 behält auch nach Übergabe weiterhin das Urheberrecht an entwickelten Sourcecodes oder anderen selbsterstellten Entwicklungen oder Designs; Ausnahmen bilden gesonderte vertragliche Vereinbarungen.
13.3 Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich hubs101 die Übertragung der Nutzungsrechte auf die erbrachten Leistungen vor. Erst mit der vollständigen Bezahlung gehen diese zeitlich befristeten Rechte auf den Auftraggeber über.
13.4 Für alle durch hubs101 erstellten Produkte erhält hubs101, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, dass zeitlich unbegrenzte Recht, sich auf diesen mit Namen und Logo als Entwickler darzustellen sowie von dort aus (soweit technisch möglich) auf die eigene Seite https://hubs101.com/ zu verlinken. Außerdem darf hubs101 die realisierten Projekte zu Werbezwecken (z.B. Nennung und Verlinkung auf eigener Website) als Referenz nutzen.
13.5 hubs101 wird über alle betrieblichen Vorgänge, Einrichtungen, Anlagen, Unterlagen usw., die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bzw. dessen Kunden bekannt werden, Dritten gegenüber unbedingt Stillschweigen bewahren und entsprechende Kenntnisse und Informationen Dritten nicht zugänglich machen.
13.6 Der Kunde darf das von hubs101 gefertigte Werk nicht unter einem anderen Namen veröffentlichen, sofern nicht anders schriftlich festgehalten.
Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden inklusive Firmenname und Logo zu Referenzzwecken auf der Webseite des Anbieters sowie in Online und Offline-Marketingmaterialien wie Flyern und Produktpräsentationen zu nennen.
15.1 Jeder Vertragspartner trägt die ihm im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung entstehenden Kosten einschließlich der Kosten seiner Berater selbst.
15.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.
15.3 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag (einschließlich solcher über seine Gültigkeit) sind in erster Instanz die Gerichte in Berlin ausschließlich zuständig.
15.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie ein Verzicht auf ein Recht aus diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis bzw. des Textformerfordernisses.
15.5 Alle Angebote und Preise von hubs101 sind stets unverbindlich und freibleibend, soweit diese nicht schriftlich als verbindlich erklärt worden sind. Des Weiteren stehen alle Texte, Informationen, Preise usw. aus der Kundeninformation unter dem Vorbehalt von Änderungen und Irrtümern.
15.6 hubs101 ist berechtigt, dritte Dienstleister mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Hubs101 ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
15.7 Ein Wechsel der Rechtsform von hubs101 oder ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen oder dem gesamten Unternehmen hubs101 oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.
15.8 Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB’s nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
15.9 Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.